Demo: Samstag, den 16.08.2024 in Alzey (Rheinland-Pfalz)! 14:00 Uhr Am Bahnhof
Am 17. August 1987 endete nach 46 Jahren Haft das Leben des letzten Häftlings im Spandauer Vier-Mächte-Gefängnis unter mysteriösen Umständen. Am Tag des Todes verbreitete sich die Nachricht, daß Rudolf Heß in den frühen Nachmittagsstunden im Alter von 93 Jahren, unmittelbar vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis, Selbstmord begangen habe. Innerhalb weniger Tage tischten die alliierten Gefängnisdirektoren vier Versionen zum Hergang des angeblichen Selbstmordes auf.
Jede Version steigerte dabei nur die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Selbstmord-These. Parallel dazu wurde von der Familie des Verstorbenen mit der Unterstützung einer breiten Öffentlichkeit versucht das Ende des alten Manns von Spandau aufzuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen konnten nie mit den präsentierten Selbstmord-Thesen in Einklang gebracht werden. Bis heute ist das Ende von Rudolf Heß nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Grund dafür war die Sperrfrist, die die Engländer auf die Heß-Akten gelegt hatten. Ohne diese Akten blieb es unüberprüfbar, ob es wirklich Belege für die Selbstmord-These gibt oder ob ein Verbrechen verschleiert werden soll.
In diesem Jahr jährt sich der Tod des letzten Häftlings im 1000-Mann-Gefängnis zum 38. Mal.
Das Interesse der Bundesrepublik, das Schicksal von Rudolf Heß aufzuklären, scheint bis heute gering zu sein. 38 Jahre nach seinem Tod, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, 84 Jahre nach dem Flug nach England, wirkt es immer noch so, als würde man am liebsten einen Mantel des Schweigens um die Hintergründe legen wollen. Ein ungeschickter Schachzug für eine Republik, in der alle Menschen die gleichen Rechte haben sollen.
Unabhängig von der Bedeutung eines Menschen für die Zeitgeschichte, ist es die Aufgabe eines Rechtsstaats, sich der Klärung der Frage zu stellen, ob das Leben eines Menschen durch Mord oder Selbstmord endete. Ein Totschweigen des Falles kann und darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.
Deswegen sind wir jedes Jahr um den Todestag von Rudolf Heß auf der Straße mit der Forderung nach der Freigabe der Akten und damit der endgültigen Aufarbeitung der Umstände des Todes von Rudolf Heß.
Mehr als 30 Jahre Propaganda und Mutmaßungen sind genug!
Mord verjährt nicht!